Gesetze / Landesrecht Bayern / Dienstwohnungsverordnung
DWV§ 10 Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen
Stand: 25.08.2026
Schönheits- und Kleinreparaturen veranlasst der Dienstwohnungsinhaber auf eigene Kosten. Das Nähere wird durch Bekanntmachung geregelt.