nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 10 DWV (Bayern) — Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen

Dienstwohnungsverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Schönheits- und Kleinreparaturen veranlasst der Dienstwohnungsinhaber auf eigene Kosten. Das Nähere wird durch Bekanntmachung geregelt.