Gesetze / Deutsche-Welle-Gesetz
DWG§ 35 Ausschüsse
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/35#abs-1 (1) Der Rundfunkrat bildet aus der Mitte seiner Mitglieder je einen Programmausschuss für Hörfunk und Fernsehen; daneben kann er weitere Ausschüsse einrichten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/35#abs-2 (2) Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Rundfunkrates im jeweiligen Aufgabenbereich vor. Sie erstatten dem Rundfunkrat jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/35#abs-3 (3) Näheres regelt die Geschäftsordnung.