# § 2 DWG — Sitz und Studios

Deutsche-Welle-Gesetz  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Deutsche Welle hat einen Sitz in Bonn und einen Sitz in Berlin. Der Sitz des Intendanten und der dazugehörenden Verwaltung sowie der für den Gerichtsstand maßgebliche Sitz befinden sich in Bonn.

(2) Studios können unter Berücksichtigung von Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Rundfunkanstalten und Veranstaltern im In- und Ausland unterhalten werden. Das Nähere regelt die Satzung der Deutschen Welle.

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Zitiervorschlag: § 2 DWG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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