Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG
DTAGÜbertrAnO§ 2 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DTAG%C3%9CbertrAnO%202019/2?asof=2019-08-09#abs-1 (1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß und zur Erhebung der Disziplinarklage gegen Beamtinnen und Beamte werden der Leitung der Abteilung Civil Servant Matters übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DTAG%C3%9CbertrAnO%202019/2?asof=2019-08-09#abs-2 (2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten wird der Abteilung Civil Servant Matters übertragen.
Änderungsverlauf
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21.04.2021 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. April 2021 (BGBl. I 871)
BGBl. 2021 I S. 871
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.