Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG
DTAGÜbertrAnO§ 2 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts
Stand: 01.04.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DTAG%C3%9CbertrAnO%202019/2#abs-1 (1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß, zur Zurückstufung und zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis werden der Leitung der Abteilung Sovereign Civil Servants Services übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DTAG%C3%9CbertrAnO%202019/2#abs-2 (2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten wird der Abteilung Sovereign Civil Servants Services übertragen.
Änderungsverlauf
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21.04.2021 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. April 2021 (BGBl. I 871)
BGBl. 2021 I S. 871
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.