Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG

DTAGÜbertrAnO

§ 2 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts

Stand: 01.04.2024

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DTAG%C3%9CbertrAnO%202019/2#abs-1 (1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß, zur Zurückstufung und zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis werden der Leitung der Abteilung Sovereign Civil Servants Services übertragen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DTAG%C3%9CbertrAnO%202019/2#abs-2 (2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten wird der Abteilung Sovereign Civil Servants Services übertragen.

§ 1 § 3