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§ 2 DTAGÜbertrAnO 2019 — Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG

Historische Fassung: Stand 09.08.2019 bis 11.05.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß und zur Erhebung der Disziplinarklage gegen Beamtinnen und Beamte werden der Leitung der Abteilung Civil Servant Matters übertragen.

(2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten wird der Abteilung Civil Servant Matters übertragen.