Gesetze / Erlaß über die Dienstsiegel

DSiegelErl

§ 1

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSiegelErl/1#abs-1 (1) Das Bundessiegel wird in Form und Größe der vorgelegten Bildtafel festgesetzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSiegelErl/1#abs-2 (2) Das große Bundessiegel zeigt den Bundesadler ohne Umschrift, von einem Kranz umgeben; das kleine Bundessiegel den Bundesadler mit einer die siegelführende Behörde bezeichnenden Umschrift.

§ 2