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§ 1 DSiegelErl

Erlaß über die Dienstsiegel

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Bundessiegel wird in Form und Größe der vorgelegten Bildtafel festgesetzt.

(2) Das große Bundessiegel zeigt den Bundesadler ohne Umschrift, von einem Kranz umgeben; das kleine Bundessiegel den Bundesadler mit einer die siegelführende Behörde bezeichnenden Umschrift.