Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Datenschutzverordnung Schulwesen
DSVAnlage 3
Stand: 01.09.2026
Schülerstammblatt Berufsschule (duale Ausbildung)
1.
Kopfbereich
a.
Name der Schule, Schulnummer
b.
Tag der Aufnahme in die Schule
c.
Gastschülermerkmal
d.
Einzugliederndenmerkmal 4
e.
Ausbildungsberuf
f.
Fachrichtung
g.
Schlüssel-Nummer laut Schlüsselverzeichnis „g“
h.
Art der Ausbildung
2.
Schülerindividualdaten
a.
Name
b.
Vorname
c.
Geschlecht
d.
Anschrift und Kontaktdaten (mit Historie)
e.
Herkunftsregion
3.
Individualdaten der Eltern
a.
Name der Eltern und der jeweilige Status der Sorgeberechtigung
b.
Anschrift und Kontaktdaten (mit Historie)
4.
Schullaufbahndaten
a.
bisher erreichter Abschluss bzw. Gleichwertigkeitsfeststellung
b.
Art der Schuleinrichtung (Datum des Wechsels, abgebendes OSZ, aufnehmendes OSZ, Klasse, Grund) (mit Historie)
c.
Umschülermerkmal
d.
Merkmal Ausbildungsvertrag hat vorgelegen
e.
Angaben zu den Ausbildungsstätten (mit Historie)
i.
Name, Anschrift und Kontaktdaten der Ausbildungsstätten
ii.
Merkmal Ausbildung als
iii.
Tag des Eintritts in die und des Austritts aus den Ausbildungsstätten
f.
Teilnahme am bzw. Befreiung vom Unterricht im Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (schuljahresscharfe Aufzählung)
g.
Teilnahme am Religions- oder Weltanschauungsunterricht (schuljahresscharfe Aufzählung) 4
5.
Leistungen und Schulbesuch
a.
Unterrichtsfächer
b.
fachbezogene Halbjahresnoten und Endnoten
c.
Bemerkungen zu den jeweiligen Schulhalbjahren
d.
Unterrichtsversäumnisse (versäumte Tage und Einzelstunden) 4
e.
Angaben über ausgeliehene Lernmittel
f.
Angaben über die Ausstellung von Schülerausweisen
g.
Angaben über die Ausstellung von Zeugnissen
h.
Angabe zur Aushändigung des Abgangs- bzw. Abschlusszeugnisses
i.
Angabe zu Beginn und Ende des Schulbesuchs
j.
Angabe zum erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung
k.
Ausbildungsberuf
l.
Angaben zu zusätzlich besuchten allgemeinbildenden Kursen und Englischkursen
m.
Name der besuchten Schule und Schulkurzzeichen
n.
erreichter Abschluss einschließlich Gleichwertigkeitsfeststellung
o.
Bemerkungen
_______________________
4 Eine Verarbeitung außerhalb der Schule ist unzulässig. Dies gilt nicht, soweit eine automatisierte Verarbeitung dieser Daten im Rahmen zentraler Fachverfahren erfolgt und insbesondere durch geeignete Datenschutzmaßnahmen gemäß § 11 und durch Vereinbarungen gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 der Schutz personenbezogener Daten ausreichend gewährleistet ist.