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DSGVO

Art 97 Berichte der Kommission

Stand: 10.07.2026

Datenschutzrecht2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/97#abs-1 (1)

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/97#abs-2 (2) Im Rahmen der Bewertungen und Überprüfungen nach Absatz 1 prüft die Kommission insbesondere die Anwendung und die Wirkungsweise

a) des Kapitels V über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen insbesondere im Hinblick auf die gemäß Artikel 45 Absatz 3 der vorliegenden Verordnung erlassenen Beschlüsse sowie die gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG erlassenen Feststellungen,

b) des Kapitels VII über Zusammenarbeit und Kohärenz.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/97#abs-3 (3)

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/97#abs-4 (4)

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/97#abs-5 (5)

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