Art 97 Berichte der Kommission
Stand: 10.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/97#abs-1 (1)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/97#abs-2 (2) Im Rahmen der Bewertungen und Überprüfungen nach Absatz 1 prüft die Kommission insbesondere die Anwendung und die Wirkungsweise
a) des Kapitels V über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen insbesondere im Hinblick auf die gemäß Artikel 45 Absatz 3 der vorliegenden Verordnung erlassenen Beschlüsse sowie die gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG erlassenen Feststellungen,
b) des Kapitels VII über Zusammenarbeit und Kohärenz.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/97#abs-3 (3)
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/97#abs-4 (4)
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/97#abs-5 (5)