Gesetze / DSGVO

DSGVO

Art 8 Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Stand: 10.07.2026

Datenschutzrecht2 Fassungen6 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/8#abs-1 (1) Die Mitgliedstaaten können durch Rechtsvorschriften zu diesen Zwecken eine niedrigere Altersgrenze vorsehen, die jedoch nicht unter dem vollendeten dreizehnten Lebensjahr liegen darf.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/8#abs-2 (2)

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/8#abs-3 (3)

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