Gesetze / DSGVO

DSGVO

Art 62 Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden

Datenschutzrecht2 Fassungen1 Entscheidung

Für Art 62 DSGVO liegt kein Text vor zum Stichtag 02.07.2026.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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Art 61 Art 63