Art 32 Sicherheit der Verarbeitung
Wird zitiert von 190
Nach Gewicht
- EuGH, 14.12.2023 – C-340/21Datenschutz-Grundverordnung: Befürchtung eines künftigen Missbrauchs personenbezogener Daten als immaterieller Schaden KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 180
- LG Mannheim, 15.03.2024 – 1 O 99/23Zitiert von 3
- LG München II, 23.03.2023 – 26 O 1859/22
- SG Stuttgart, 27.01.2022 – S 24 KA 166/20Zitiert von 5
- LG Mannheim, 15.03.2024 – 1 O 93/23
- LG München II, 14.03.2024 – 44 O 3464/23
Zuletzt entschieden
- EuGH, 14.07.2026 – C-474/24Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 02.04.2026 – 29 K 7351/23
- OLG Brandenburg, 02.03.2026 – 1 U 1/24
190 Entscheidungen zu Art 32 DSGVO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 32 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; ►C2 diese Maßnahmen schließen gegebenenfalls unter anderem Folgendes ein: ◄
die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;
die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen;
die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen;
ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.