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DSA

Art 8 Keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung oder aktiven Nachforschung

Stand: 22.07.2026

7 Entscheidungen

Anbietern von Vermittlungsdiensten wird keine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten.

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