Art 8 Keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung oder aktiven Nachforschung
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 4
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- OLG Frankfurt am Main, 26.06.2025 – 16 U 58/24Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 04.03.2025 – 16 W 10/25Zitiert von 1
- OLG Nürnberg, 23.07.2024 – 3 U 2469/23Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 21.12.2023 – 6 U 154/22Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Anbietern von Vermittlungsdiensten wird keine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten.