Art 20 Recht auf Datenübertragbarkeit
Stand: 24.05.2016
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/20#abs-1 (1) Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b beruht und
b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/20#abs-2 (2) Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/20#abs-3 (3) Die Ausübung des Rechts nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels lässt Artikel 17 unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/20#abs-4 (4) Das Recht gemäß Absatz 1 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu Art 20 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Wiesbaden, 15.01.2025 – 2 O 49/24Zitiert von 1
- OVG NRW, 08.06.2021 – 16 A 1582/20Zitiert von 13
- VG Weimar, 02.03.2021 – 3 E 209/21
- OVG Saarland, 13.05.2025 – 2 A 165/24Zitiert von 1
- VG Bremen, 04.10.2021 – 4 K 2833/19
- LG Freiburg, 29.05.2026 – 8 O 203/24
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 15.04.2026 – 3 U 31/25
- OLG Brandenburg, 09.02.2026 – 3 U 31/25
- AG Nürnberg, 09.07.2025 – 22 C 1423/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 20 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.