Art 19 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
Stand: 02.07.2026
Der Verantwortliche teilt allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt.
Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu Art 19 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 09.06.2022 – C-154/21Zitiert von 1
- BGH, 12.05.2026 – VI ZR 375/24Widerruf der Meldung offener Forderungen an die SCHUFA sowie Ersatz des immateriellen SchadensZitiert von 1
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 17.09.2024 – Vf. 2-VI-23
- EuGH, 28.04.2022 – C-129/21
- OLG Köln, 25.04.2024 – 15 U 204/22Zitiert von 1
- EuGH, 12.01.2023 – C-154/21Datenschutz-Grundverordnung: Umfang des Auskunftsrechts der betroffenen Person über Empfänger personenbezogener Daten nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. c DSGVO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 54
Zuletzt entschieden
- OLG Zweibrücken, 09.12.2025 – 5 U 82/24Zitiert von 1
- VG Bayreuth, 18.02.2025 – B 6 S 24.1292Zitiert von 1
- LG Wiesbaden, 15.01.2025 – 2 O 49/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 19 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.