Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG§ 11 Ernennung auf Zeit
Stand: 01.08.2021
Eine Ernennung zum Richter auf Zeit ist nur unter den durch Bundesgesetz bestimmten Voraussetzungen und nur für die bundesgesetzlich bestimmten Aufgaben zulässig.
Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiGStand: 01.08.2021
Eine Ernennung zum Richter auf Zeit ist nur unter den durch Bundesgesetz bestimmten Voraussetzungen und nur für die bundesgesetzlich bestimmten Aufgaben zulässig.