Gesetze / Deutsches Richtergesetz

DRiG

(XXXX) §§ 85 bis 103 (Änderungs- und Aufhebungsvorschriften)

Bund2 Fassungen

Für (XXXX) §§ 85 bis 103 DRiG liegt kein Text vor zum Stichtag 10.06.2019.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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