Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG(XXXX) §§ 85 bis 103 (Änderungs- und Aufhebungsvorschriften)
Stand: 01.08.2021
Für (XXXX) §§ 85 bis 103 DRiG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.