Gesetze / Hämophilieregister-Verordnung
DHRV§ 19 Vertretung gegenüber Dritten
Stand: 01.08.2019
Die Vertretung des Registers gegenüber Dritten wird durch das Paul-Ehrlich-Institut, vertreten durch die Geschäftsstelle nach § 18, wahrgenommen.
Gesetze / Hämophilieregister-Verordnung
DHRVStand: 01.08.2019
Die Vertretung des Registers gegenüber Dritten wird durch das Paul-Ehrlich-Institut, vertreten durch die Geschäftsstelle nach § 18, wahrgenommen.