Gesetze / Hämophilieregister-Verordnung

DHRV

§ 18 Aufgaben der Geschäftsstelle, Aufsicht

Stand: 01.08.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DHRV/18#abs-1 (1) Der Lenkungsausschuss und der Fachausschuss werden durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Die Geschäftsstelle ist beim Paul-Ehrlich-Institut eingerichtet und unterliegt dessen Aufsicht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DHRV/18#abs-2 (2) Die Geschäftsstelle nimmt ihre Aufgaben, die ihr nach dieser Verordnung zugewiesen sind, in Abstimmung mit dem Vorsitz des Lenkungsausschusses wahr.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DHRV/18#abs-3 (3) Die Geschäftsstelle veröffentlicht allgemein zugänglich die Tagesordnungen der Sitzungen der Ausschüsse sowie Kurzfassungen der Ergebnisprotokolle der Ausschusssitzungen. Dabei sind Betriebs-, Dienst- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren.

§ 17 § 19