Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / DHPolG-Ausführungsverordnung

DHPolGAVO

§ 3 Leistungsbezüge

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DHPolGAVO/3#abs-1 (1) Leistungsbezüge sind Bestandteile der Besoldung, die gewährt werden können

1. aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen,

2. für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Nachwuchsförderung oder

3. für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulleitung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DHPolGAVO/3#abs-2 (2) Die Leistungsbezüge im Sinne des Absatzes 1 können nebeneinander gewährt werden, wenn für jeden dieser Leistungsbezüge die jeweiligen Voraussetzungen der §§ 4 bis 7 erfüllt sind.

§ 2 § 4