Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / DHPolG-Ausführungsverordnung
DHPolGAVO§ 3 Leistungsbezüge
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DHPolGAVO/3#abs-1 (1) Leistungsbezüge sind Bestandteile der Besoldung, die gewährt werden können
1. aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen,
2. für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Nachwuchsförderung oder
3. für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulleitung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DHPolGAVO/3#abs-2 (2) Die Leistungsbezüge im Sinne des Absatzes 1 können nebeneinander gewährt werden, wenn für jeden dieser Leistungsbezüge die jeweiligen Voraussetzungen der §§ 4 bis 7 erfüllt sind.