Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Polizeihochschulgesetz
DHPolG§ 42 Gründungsmaßnahmen
Stand: 26.08.2026
Das Kuratorium trifft die für den Aufbau der Hochschule notwendigen Maßnahmen.
Es ist insbesondere befugt:
1. einen Gründungssenat zu berufen,
2. eine Gründungspräsidentin oder einen Gründungspräsidenten zur Ernennung oder Bestellung vorzuschlagen,
3. eine Grundordnung und eine Wahlordnung zu erlassen.