Das Kuratorium trifft die für den Aufbau der Hochschule notwendigen Maßnahmen.
Es ist insbesondere befugt:
1. einen Gründungssenat zu berufen,
2. eine Gründungspräsidentin oder einen Gründungspräsidenten zur Ernennung oder Bestellung vorzuschlagen,
3. eine Grundordnung und eine Wahlordnung zu erlassen.