Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Polizeihochschulgesetz
DHPolG§ 2 Trägerschaft
Stand: 26.08.2026
Die Hochschule wird auf der Grundlage eines Abkommens vom Bund und von den Ländern getragen. Die Aufgaben der Träger werden vom Kuratorium wahrgenommen.
Erster Abschnitt
Rechtsstellung und Aufgaben der Hochschule