Gesetze / Satzung DG BANK AG DGBankSa § 8 Stand: 10.06.2019 Bund 1.Der Vorstand führt die Geschäfte der Aktiengesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstandes.2.Der Vorstand gibt sich mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Geschäftsordnung.