Gesetze / Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"
DEFG§ 9 Verwaltungskosten
Stand: 10.06.2019
Die Kosten für die Verwaltung des Fonds trägt der Bund.
Gesetze / Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"
DEFGStand: 10.06.2019
Die Kosten für die Verwaltung des Fonds trägt der Bund.