Gesetze / Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit" DEFG § 11 Auflösung des Fonds Stand: 10.06.2019 Bund Mit Ablauf des Jahres 2019 wird der Fonds aufgelöst. Die Verbindlichkeiten und das Vermögen des Fonds gehen auf den Bund über.