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§ 11 DEFG — Auflösung des Fonds

Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit Ablauf des Jahres 2019 wird der Fonds aufgelöst. Die Verbindlichkeiten und das Vermögen des Fonds gehen auf den Bund über.