Anlage 6 (zu § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 2, § 10 Absatz 1 Satz 3)Mehrjähriger betrieblicher Nährstoffvergleich
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1335)
gleitende Mittelwerte für Stickstoff (3 Jahre) und Phosphat (6 Jahre)
| Letztes berücksichtigtes Dünge- bzw. Wirtschaftsjahr: Beginn und Ende des Düngejahres: Eindeutige Bezeichnung des Betriebes: Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche: Art der Bilanzierung der Ausgangsdaten: Datum der Erstellung: | |||
| 1. | Betrieblicher Nährstoffvergleich im Durchschnitt mehrerer aufeinander folgender Jahre nach Anlage 5 | ||
| 2. | Differenz im Dünge- bzw. Wirtschaftsjahr Kilogramm/Hektar | ||
| 3. | Stickstoff: Düngejahr und zwei Vorjahre | Phosphat: Düngejahr und fünf Vorjahre | |
| 4. | Vorjahr: | – | |
| 5. | Vorjahr: | – | |
| 6. | Vorjahr: | – | |
| 7. | Vorjahr: | ||
| 8. | Vorjahr: | ||
| 9. | Düngejahr: | ||
| 10. | Durchschnittliche betriebliche Differenz je Hektar und Jahr | ||
Änderungsverlauf
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28.04.2020 Ausfertigung
Anlage 6 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 2020 (BGBl. I 846)
BGBl. 2020 I S. 846
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