Gesetze / SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Corona-ArbSchV 2021-07

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bund2 Fassungen

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Sie tritt am Tag der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, spätestens jedoch mit Ablauf des 24. November 2021 außer Kraft.

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