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§ 6 Corona-ArbSchV 2021-07 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Historische Fassung: Stand 14.09.2021 bis 24.11.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Sie tritt am Tag der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, spätestens jedoch mit Ablauf des 24. November 2021 außer Kraft.