Gesetze / SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Corona-ArbSchV 2021-07

§ 5 Schutzimpfungen

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Corona-ArbSchV%202021-07/5#abs-1 (1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Der Arbeitgeber hat die Betriebsärzte und die überbetrieblichen Dienste von Betriebsärzten, die Schutzimpfungen aus Gründen des Bevölkerungsschutzes im Betrieb durchführen, organisatorisch und personell zu unterstützen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Corona-ArbSchV%202021-07/5#abs-2 (2) Die Beschäftigten sind im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung bei der Erkrankung an der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren.

§ 4 § 6