Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin
ChemikAusbV 2009§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Stand: 03.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.