nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 ChemikAusbV 2009 — Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.