Art 383i Delta-Risikosensitivitäten
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/383i#abs-1 (1) Institute berechnen Delta-Risikosensitivitäten aus Risikofaktoren des Zinsrisikos wie folgt:
a) Die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus risikofreien Zinssätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts gegenüber diesen Risikofaktoren werden wie folgt berechnet:
Dabei gilt:
= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus risikofreien Zinssätzen;
rkt = der Wert des Risikofaktors k aus risikofreien Zinssätzen mit der Laufzeit t;
VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
x,y = andere Risikofaktoren als rkt in VCVA ;
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus risikofreien Zinssätzen;
Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
w,z = andere Risikofaktoren als rkt in der Bewertungsfunktion Vi ;
b) die Delta-Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren aus Inflationsraten sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts gegenüber diesen Risikofaktoren werden wie folgt berechnet:
Dabei gilt:
= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor des Inflationsrisikos;
inflkt = der Wert eines Risikofaktors k des Inflationsrisikos mit der Laufzeit t;
VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
x,y = andere Risikofaktoren als inflkt in VCVA ;
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor des Inflationsrisikos;
Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
w,z = andere Risikofaktoren als inflkt in der Bewertungsfunktion Vi .
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/383i#abs-2 (2) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Devisenkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:
Dabei gilt:
= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Devisenkassakursen;
FXk = der Wert des Risikofaktors k aus Devisenkassakursen;
VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
x,y = andere Risikofaktoren als FXk in VCVA ;
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Devisenkassakursen;
Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
w,z = andere Risikofaktoren als FXk in der Bewertungsfunktion Vi .
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/383i#abs-3 (3) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:
Dabei gilt:
= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen;
ccskt = der Wert des Risikofaktors k aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen mit der Laufzeit t;
VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
x,y = andere Risikofaktoren als ccskt in VCVA ;
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen;
Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
w,z = andere Risikofaktoren als ccskt in der Bewertungsfunktion Vi .
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/383i#abs-4 (4) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Referenz-Kreditspread-Sätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:
Dabei gilt:
= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Referenz-Kreditspread-Sätzen;
rcskt = der Wert des Risikofaktors k aus Referenz-Kreditspread-Sätzen mit der Laufzeit t;
VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
x,y = andere Risikofaktoren als ccskt in VCVA ;
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Referenz-Kreditspread-Sätzen;
Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
w,z = andere Risikofaktoren als ccskt in der Bewertungsfunktion Vi .
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/383i#abs-5 (5) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Aktienkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:
Dabei gilt:
= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Aktienkassakursen;
EQ = der Wert des Aktienkassakurses;
VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
x,y = andere Risikofaktoren als EQ in VCVA ;
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Aktienkassakursen;
Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
w,z = andere Risikofaktoren als EQ in der Bewertungsfunktion Vi .
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/383i#abs-6 (6) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Warenkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:
Dabei gilt:
= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Warenkassakursen;
CTY = der Wert des Warenkassakurses;
VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
x,y = andere Risikofaktoren als CTY in VCVA ;
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Waren-Kassakursen;
Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
w,z = andere Risikofaktoren als CTY in der Bewertungsfunktion Vi .