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# Art 383i CRR — Delta-Risikosensitivitäten

CRR  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Institute berechnen Delta-Risikosensitivitäten aus Risikofaktoren des Zinsrisikos wie folgt:

a) Die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus risikofreien Zinssätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts gegenüber diesen Risikofaktoren werden wie folgt berechnet:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus risikofreien Zinssätzen;

rkt = der Wert des Risikofaktors k aus risikofreien Zinssätzen mit der Laufzeit t;

VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y = andere Risikofaktoren als rkt in VCVA ;

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus risikofreien Zinssätzen;

Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z = andere Risikofaktoren als rkt in der Bewertungsfunktion Vi ;

b) die Delta-Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren aus Inflationsraten sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts gegenüber diesen Risikofaktoren werden wie folgt berechnet:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor des Inflationsrisikos;

inflkt = der Wert eines Risikofaktors k des Inflationsrisikos mit der Laufzeit t;

VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y = andere Risikofaktoren als inflkt in VCVA ;

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor des Inflationsrisikos;

Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z = andere Risikofaktoren als inflkt in der Bewertungsfunktion Vi .

(2) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Devisenkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Devisenkassakursen;

FXk = der Wert des Risikofaktors k aus Devisenkassakursen;

VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y = andere Risikofaktoren als FXk in VCVA ;

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Devisenkassakursen;

Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z = andere Risikofaktoren als FXk in der Bewertungsfunktion Vi .

(3) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen;

ccskt = der Wert des Risikofaktors k aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen mit der Laufzeit t;

VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y = andere Risikofaktoren als ccskt in VCVA ;

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen;

Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z = andere Risikofaktoren als ccskt in der Bewertungsfunktion Vi .

(4) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Referenz-Kreditspread-Sätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Referenz-Kreditspread-Sätzen;

rcskt = der Wert des Risikofaktors k aus Referenz-Kreditspread-Sätzen mit der Laufzeit t;

VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y = andere Risikofaktoren als ccskt in VCVA ;

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Referenz-Kreditspread-Sätzen;

Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z = andere Risikofaktoren als ccskt in der Bewertungsfunktion Vi .

(5) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Aktienkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Aktienkassakursen;

EQ = der Wert des Aktienkassakurses;

VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y = andere Risikofaktoren als EQ in VCVA ;

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Aktienkassakursen;

Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z = andere Risikofaktoren als EQ in der Bewertungsfunktion Vi .

(6) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Warenkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Warenkassakursen;

CTY = der Wert des Warenkassakurses;

VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y = andere Risikofaktoren als CTY in VCVA ;

= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Waren-Kassakursen;

Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z = andere Risikofaktoren als CTY in der Bewertungsfunktion Vi .

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Zitiervorschlag: Art 383i CRR

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

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