Gesetze / Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz
BwFinSVermG§ 7 Verwaltungskosten
Stand: 08.07.2022
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.
Gesetze / Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz
BwFinSVermGStand: 08.07.2022
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.