Gesetze / Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr

BwFahnAnO

§ 2

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BwFahnAnO/2#abs-1 (1) Das Fahnentuch ist an einem schwarzen Fahnenstock befestigt. Ein Metallring um den Fahnenstock trägt die Bezeichnung des Truppenteils.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BwFahnAnO/2#abs-2 (2) Die Spitze des Fahnenstocks ist ausgebildet als ein ovaler Eichenlaubkranz mit einem Eisernen Kreuz in der Mitte.

§ 1 § 3