Gesetze / Bild- und Ton-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung
BuTMedAusbV§ 8 Prüfungsbereiche
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.08.2020
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen und
2.
Produktionssysteme in Betrieb nehmen und bedienen.