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§ 8 BuTMedAusbV — Prüfungsbereiche

Bild- und Ton-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.08.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen und
2.
Produktionssysteme in Betrieb nehmen und bedienen.