Gesetze / Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
BmTierSSchV§ 24 Genehmigungspflichtige Einfuhr
Stand: 10.06.2019
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- VG Hamburg, 27.01.2016 – 2 K 6049/14Zitiert von 1
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Die Einfuhr von Tieren und Waren nach Anlage 4 bedarf der Genehmigung.