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§ 24 TierSeuchSchBMV — Genehmigungspflichtige Einfuhr

Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Einfuhr von Tieren und Waren nach Anlage 4 bedarf der Genehmigung.