Gesetze / Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit BlauzungenV § 4 Bekanntmachung des Seuchenausbruches Stand: 10.06.2019 Bund Nach amtlicher Feststellung macht die zuständige Behörde den Ausbruch der Blauzungenkrankheit öffentlich bekannt.