Gesetze / Binnenschiffsuntersuchungsordnung
BinSchUOAnhang IX (zu § 33 Absatz 2 Satz 1, § 34 Absatz 2 und Anhang II § 7.01 Nummer 4) Für die Beförderung von mehr als 12 bis zu höchstens 35 Fahrgästen durch Fahrgastboote zugelassene Fahrtgebiete
Stand: 21.10.2025
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1552 - 1553;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)(Text siehe: BinSchUO2018Anh IX)
Änderungsverlauf
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14.10.2025 Ausfertigung
Anhang IX geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Oktober 2025 (BGBl. I Nr. 242)
BGBl. 2025 I Nr. 242
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05.01.2022 Ausfertigung
Anhang IX geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Januar 2022 (BGBl. I 2 930)
BGBl. 2022 I S. 2
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