Gesetze / Binnenschiffahrtsgesetz
BinSchPRG§ 92e
Stand: 10.06.2019
Die §§ 92 bis 92d gelten auch, wenn die beteiligten Schiffe zu demselben Schleppverband gehören.
Gesetze / Binnenschiffahrtsgesetz
BinSchPRGStand: 10.06.2019
Die §§ 92 bis 92d gelten auch, wenn die beteiligten Schiffe zu demselben Schleppverband gehören.