Gesetze / Binnenschiffahrtsgesetz
BinSchPRG§ 105
Stand: 10.06.2019
Das einem Schiffsgläubiger zustehende Pfandrecht gilt in gleichem Maße für Kapital, Zinsen und Kosten.
Gesetze / Binnenschiffahrtsgesetz
BinSchPRGStand: 10.06.2019
Das einem Schiffsgläubiger zustehende Pfandrecht gilt in gleichem Maße für Kapital, Zinsen und Kosten.