Gesetze / Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen
BinSchGerG§ 20
Stand: 10.06.2019
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Änderungsverlauf
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02.03.1974 Ausfertigung
§ 20 geändert und neu gefasst und eingefügt durch Artikel 99 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I 469)
BGBl. 1974 I S. 469
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