Gesetze / Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen
BinSchGerG§ 10
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
- OLG Celle, 16.03.2016 – 2 Ss 199/15Zitiert von 1
- BGH, 27.11.2018 – 2 ARs 295/18Sachliche Zuständigkeit der SchifffahrtsgerichteZitiert von 3
- OLG Brandenburg, 10.03.2021 – 1 OLG 53 Ss 164/20 BSch
3 Entscheidungen zu § 10 BinSchGerG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In Strafsachen ist die Revision ausgeschlossen.